WETTBEWERBS- UND KARTELLRECHT

Anspruch auf Zugang zu Daten

Insbesondere für Kleine und Mittlere Unternehmen wird es für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg entscheidend auf die Verfügbarkeit von Daten ankommen. Bei Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf Daten basiert, etwa im Bereich Internet of Things („IoT“) oder der Künstlichen Intelligenz („KI“ oder „AI“), ist dies offensichtlich. Bei allen anderen Unternehmen gilt dies – zumindest auf den zweiten Blick – aber auch.

Naturgemäß sind KMU gegenüber den Großen Unternehmen und insbesondere gegenüber den Marktführern im Internetbereich bei der Datenerhebung in den meisten Fällen klar unterlegen. Hier kann das Recht aber einen Ausgleich schaffen. Traditionell kann mit Hilfe des Kartellrechts in bestimmten Konstellationen ein Anspruch auf Zugang und Nutzung von Daten anderer Unternehmen durchgesetzt werden. Die geplanten neuen Regelungen des EU-Rechts, allen voran die des Data Act, werden darüber aber klar hinausgehen. Die Frage, in welchem Umfang welche Daten zu welchen Konditionen geteilt werden müssen, wird aller Voraussicht nach für viele Unternehmen entscheidend sein. Bei der Durchsetzung derartiger Ansprüche ist anwaltliche Unterstützung unabdingbar.

Der Data Act wird voraussichtlich für die Nutzer, also die „Lieferanten“ Daten, auch Zugangs- und Informationsrechte im Hinblick auf die durch sie generierten Daten gewähren. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen. Und es betrifft – anders als im Datenschutzrecht – auch nicht-personenbezogene Daten. Für den Datenverarbeiter folgen daraus (weitere) Pflichten, für den Nutzer können sich daraus wirtschaftliche Chancen ergeben.