IT-PROJEKT

Ein IT-Projekt besteht regelmäßig im Wesentlichen aus einer Softwareerstellung bzw. Softwareentwicklung oder einer Softwareanpassung. Ein IT-Projekt ist daher im Kern zumeist ein Softwareprojekt. Hardware kann auch IT-Projekt-Bestandteil sein. Auch Leistungen wie Infrastructure as a Service (IaaS) oder Managed Cloud Services (MCS) können zum IT-Projekt gehören. Bei einem Cloud-Projekt kann es z.B. sowohl um Software als auch Hardware als auch Dienstleistungen gehen. Gleiches gilt für Outsourcing-Lösungen. In den letzten Jahren haben datenschutzrechtliche Fragestellungen an den Rechtsanwalt im Rahmen von IT-Projekten an Relevanz gewonnen, insbesondere wenn es um grenzüberschreitende Sachverhalte geht.

IT-Dispute-Resolution

Der Auftraggeber zieht einen Rechtsanwalt bei IT-Projekten auch bei externen Auftragnehmern häufig erst dann heran, wenn es zu Problemen beim Projekt oder dessen Ergebnis kommt. Dasselbe gilt spiegelbildlich für den Softwareentwickler bzw. sonstigen Auftragnehmer. Das Problem kann etwa der (drohende) Projektabbruch sein oder ein Schaden durch eine fehlerhafte Anwendung.

Hier kann ein Anwalt helfen, das Projekt doch noch zu rettern. Oder einen möglichst günstigen Ausstieg zu erreichen, etwa durch einen Rücktritt. Oder jedenfalls Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zur Durchsetzung einer befriedigenden Lösung ist es regelmäßig sehr wichtig, dass eine juristisch korrekte Beweissicherung erfolgt.

Ziel muss dabei nicht zwangsläufig ein Gerichtsverfahren sein. In der Regel ist eine einvernehmliche Regelung – und sei es in einem Schlichtungsverfahren – vorzugswürdig. Hier hilft die Kanzlei bei den Verhandlungen und dem Erreichen einer angemessenen Vergleichsvereinbarung. Letztlich landet jedoch ein sehr beachtlicher Prozentsatz der Streitigkeiten doch beim Gericht. Und für diesen Fall zahlt es sich aus, von Anfang an einen erfahrenen Prozessanwalt herangezogen zu haben.

IT-Vertragsberatung

Leider ist in der Praxis die vertragliche Grundlage eines IT-Projekts oft wenig hilfreich, um entstehende Probleme zu lösen: Es werden ohne vorherige anwaltliche Prüfung Standardformulare bzw. Muster verwendet, die zwar als solche möglicherweise „richtig“ sind, die aber rechtlich nicht zum konkreten Projekt passen. Noch schlimmer ist es, wennr nur lockere Absprachen getroffen werden, die im schlimmsten Fall noch nicht mal nachvollziehbar bzw. beweisbar sind.

Ein mit Unterstützung eines Anwalts individuell maßgeschneiderter oder jedenfalls angepasster Vertrag kann jedoch von vornherein viel Ärger und Kosten sparen. Zwar sind insbesondere bei den agilen Methoden nicht alle Probleme vorhersehbar. Es können jedoch auch hier jedenfalls grobe Szenarien bereits im Vorfeld berücksichtigt und Lösungsoptionen entwickelt werden. Hinzukommen können insbesondere Verträge über Softwarepflege, Softwareanpassung und Hinterlegungsvereinbarungen, aber auch und insbesondere Lizenzverträge.

Zu all diesen Verträgen berät die Kanzlei. Im Optimalfall wird bereits die Anbahnung des IT-Projekts rechtliche begleitet und darauf aufbauend das Vorgehen und die Entwicklung des IT-Projekts abgestimmt. Innerhalb dieses Rahmens können dann die spezifischen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien vereinbart werden. Dabei beschränkt sich die anwaltliche Beratung nicht nur auf die Erstellung, Prüfung und/oder Anpassung von Verträgen. Vielmehr sollen die Verhandlungen von rechtlicher Seite unterstützt werden. Dies kann auch im Hintergrund geschehen.

Abwehr von Verletzungs-Ansprüchen

Schließlich kann es im Zusammenhang mit IT-Projekten auch außerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu Softwarerechtsverletzungen kommen, etwa wenn Rechte Dritter verletzt werden. Hier geht es vorwiegend darum, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aufgrund einer Urheberrechts- und/oder Patentrechtsverletzung geltend zu machen (etwa durch eine Abmahnung). Oder gegen entsprechende Ansprüche zu verteidigen.