ERFAHRUNG

Seit 20 Jahren betreut Rechtsanwalt Dr. Waltemathe nationale und internationale Unternehmen. Zunächst bei der internationalen Großkanzlei Lovells (heute Hogan Lovells), seit 2006 in seiner eigenen Kanzlei in Hamburg. Der Schwerpunkt lag und liegt immer noch auf der Prozessführung im Gewerblichen Rechtsschutz.

Als Rechtsanwalt ist Dr. Waltemathe vor allen deutschen Gerichten vertretungsberechtigt (mit Ausnahme der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs) und hat bundesweit bereits zahlreiche Verfahren geführt. Nicht nur beim Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht, sondern z.B. auch bei den Gerichten in München, Düsseldorf, Mannheim, Köln, Frankfurt a.M. und Berlin. All diese Gerichte sind besonders erfahren und qualifiziert im Bereich des Geistigen Eigentums (Intellectual Property = IP). Außerdem ist Dr. Waltemathe vertretungsberechtigt beim Gericht der EU sowie beim Gerichtshof der EU. Vor den EU-Gerichten werden nicht nur Verweisungen der deutschen Gerichte verhandelt, sondern auch Anfechtungen von Entscheidungen in Verfahren beim EUIPO (EU Intellectual Property Office = Amt der EU für Geistiges Eigentum).

Dr. Waltemathe ist seit 2008 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Diese Bezeichnung verleiht die Anwaltskammer nur dann, wenn umfangreiche praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse im Bereich des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Design- und Patentrechts nachgewiesen werden. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, ist eine regelmäßige Fortbildung notwendig.