ABMAHNUNG

Hat jemand Ihnen Ihr Produkt oder Ihre Marke „geklaut“ und möchten Sie deshalb eine Abmahnung aussprechen? Oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen? Oder sind Sie abgemahnt worden, weil Sie angeblich ein Softwarerecht, Urheberrecht, Domainrecht, Designrecht oder Markenrecht verletzt haben?

Die Kanzlei berät und vertritt u.a. in den folgenden Angelegenheiten:

  • Abmahnung wegen einer Markenverletzung, Softwarepatentrechtsverletzung, Softwareurheberrechtsverletzug, Urheberrechtsverletzung oder Designrechtsverletzung;
  • Verletzungsklage (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung);
  • Verteidigung gegen Angriffe auf Ihr Produkt bzw. Ihr Geistiges Eigentum

Außergerichtliche Vertretung von Rechteinhabern

Der Schwerpunkt liegt bei der Vertretung von Rechteinhabern, also insbesondere von Markeninhabern, Sofwarepatentrechtsinhabern, Softwareurheberrechtsinhabern, Urheberrechtsinhabern und Designrechtsinhabern. Die Gegner sind dabei vor allem sogenannte Produktpiraten, also Dritte, welche eine Marke, ein Design, ein Patent oder eine Software absichtlich in identischer Form herstellen, vertreiben bzw. in sonstiger Form benutzen. Insbesondere im Bereich des Markenrechts kann auch gegen rechtsverletzende Parallelimporte vorgegangen werden. Dr. Waltemathe ist allerdings kein „Abmahnanwalt“ in dem Sinne, dass er hunderte von identischen Rechtsverletzungen gleichsam industriell abmahnt.

In den obigen Fällen wird der Rechtsverletzer regelmäßig zunächst abgemahnt. Eine „echte“ markenrechtliche, urheberrechtliche oder patentrechtliche Abmahnung besteht darin, den Gegner aufzufordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, auch teilweise Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung genannt, zu unterschreiben. Damit verpflichtet er sich, das entsprechende Schutzrecht in der konkreten Form nicht mehr zu benutzen – und im Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe an den Rechtsinhaber zu zahlen. Für eine Abmahnung ist zwar nicht zwingend ein Rechtsanwalt erforderlich. Ohne ausreichende Rechtskenntnisse kann der Rechteinhaber aber leicht seine Rechtsposition verschlechtern. So laufen z.B. auch für den Rechteinhaber Fristen – welche nicht offensichtlich sind. Auch kann eine fehlerhafte Abmahnung eine spätere Rechtsdurchsetzung vor Gericht erschweren.

Verteidigung gegenüber Abmahnung

Rechtsanwalt Dr. Waltemathe vertritt aber auch Abgemahnte, etwa bei einer Abmahnung wegen einer (angeblichen) Markenrechtsverletzung oder Softwarrechtsverletzung. Wenn Sie eine Aufforderung zur Unterlassungserklärungwegen erhalten haben, macht es Sinn, einen erfahrenen Anwalt zu finden, der Sie berät. Denn bei der Reaktion auf eine Abmahnung kann man vieles falsch machen. Pauschale Ratschläge verbieten sich hier. Wie eine optimale Reaktion aussieht, hängt vom Sachverhalt und der Rechtslage des individuellen Einzelfalls ab. Dies gilt sowohl für die Frage, ob man überhaupt auf eine Abmahnung reagiert, als auch für die Frage, wie eine eventuelle Unterlassungserklärung formuliert wird.

„Cross-Border“ Abmahnung

Soweit möglich, berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Kann ein internationaler Fall nicht allein betreut werden, stehen ausländische Kooperationskanzleien zur Verfügung. Dies gilt auch für eine (außergerichtliche) Abmahnung.