PROZESSVERTRETUNG

Hat jemand Ihnen Ihr Produkt oder Ihre Marke „geklaut“ und möchten Sie deshalb einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen? Oder hat ein Rechteinhaber vielleicht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, weil Sie auf eine Abmahnung, z.B. wegen angeblicher Softwarerechts-, Urheberrechts-, Domainrechts-, Designrechts- oder Markenrechtsverletzung, nicht reagiert haben?

Die Kanzlei berät und vertritt u.a. in den folgenden Angelegenheiten:

  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen einer Markenverletzung, Softwarepatentrechtsverletzung, Softwareurheberrechtsverletzug, Urheberrechtsverletzung oder Designrechtsverletzung (Unterlassung und Auskunft);
  • Verletzungsklage (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung);
  • Verteidigung gegen Angriffe auf Ihr Produkt bzw. Ihr Geistiges Eigentum

Gerichtliche Vertretung von Rechteinhabern

Hilft die Abmahnung nicht, kann eine einstweilige Verfügung beantragt und/oder Hauptsacheklage erhoben werden. Im Klageverfahren geht es neben Unterlassungsansprüchen regelmäßig auch um Schadensersatzansprüche. Rechtsanwalt Dr. Waltemathe kann Sie bei allen Gerichten Deutschlands vertreten (mit Ausnahme der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs). Die Prozessführung stellt den Kern der Anwaltstätigkeit dar. Und im Rahmen eines Gerichtsverfahrens über Kennzeichenstreitsachen ist stets ein Rechtsanwalt zur Vertretung beim Gericht notwendig – sowohl für den Rechteinhaber als auch für den (angeblichen) Verletzer.

Neben Gerichtsverfahren bei den ordentlichen Gerichten, also insbesondere bei den Zivilgerichten, sind auch Verfahren vor Schiedsgerichten möglich. Auch hier kann Dr. Waltemathe den Prozess für Sie führen.

„Cross-Border Injunction“

Soweit möglich, berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Kann ein internationaler Fall nicht allein betreut werden, stehen ausländische Kooperationskanzleien zur Verfügung. Dies gilt auch für ein gerichtliches Vorgehen.